Aktuelles
Liebe Freunde und Interessenten des Tettauer Funkflohmarktes!
Der Flohmarkt wird am Samstag, den 23. Oktober 2021, stattfinden.
Ich hoffe und wünsche, dass wir uns alle einmal wieder gesund
sehen können.
Bitte informieren Sie sich weiterhin auf der Homepage, die bei aktuellen Änderungen stetig angepasst wird.
Beste Grüße aus Tettau!
Manfred Suffa, DL9NDK, im Namen des gesamten Teams des Tettauer Funkflohmarktes
Antwort:
Nach momentanem Stand (19.10.2021) gilt:
- Kontaktnachverfolgung: Gemäß
Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 12.10.2021 entfällt die Kontaktdatenerhebung zum 15. Oktober.
Wir bieten aber trotzdem einen Check-in via QR-Scan über die Corona-Warn-App (nicht über die Luca-App!) an.
Vergessen Sie bitte nicht, sich beim Verlassen auch in der App auszuloggen.
- Es gilt das 3G-Konzept:
Zutritt nur für Geimpfte/Genesene/Getestete.
Zeigen Sie bitte an der Kasse Lichtbildausweis und entsprechenden Nachweis unaufgefordert zur Kontrolle vor.
Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor dem Flohmarkttermin auf
https://www.landkreis-kronach.de/aktuelles/coronavirus/
über die tagesaktuellen Regelungen.
- Kein Zutritt für
- Personen mit COVID-19-assoziierten Symptomen (z. B. unspezifische Allgemeinsymptome,
akute respiratorische Symptome jeglicher Schwere, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn)
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
(nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten)
und/oder Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
Zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen.
- Sollten Personen während der Veranstaltung für eine Infektion mit SARS-CoV-2 typische Symptome entwickeln,
haben sie umgehend die Veranstaltung bzw. den Veranstaltungsort zu verlassen.
Bei Auftreten von Symptomen mit Verdacht auf COVID-19 bei einer der beteiligten Personen
(Besucherinnen bzw. Besucher und Mitwirkende) während des Veranstaltungsbetriebs ist die
Flohmarkleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet.
Dieses trifft gegebenenfalls in Absprache mit der Einrichtungsleitung weitere Maßnahmen
(z. B. Quarantäneanordnungen).
- Abstandsgebot: halten Sie jeweils einen Abstand von 1,5 m untereinander ein
- Maskenpflicht nach behördlichen Vorgaben:
Medizinische Maske, also FFP2 (ohne Ausatemventil) oder vergleichbar bzw. „OP-Maske“, keine Community-Maske.
(Stand 19.10.2021)
- Beschränkung der Besucherzahl: Lassen Sie bitte beim endgültigen Verlassen des Flohmarktes ihre Eintrittskarte an der Kasse entwerten.
- Beachten Sie die Regeln der Händehygiene.
- Lüftungskonzept: Es wird wohl regelmäßiges Stoßlüften nötig werden.
- Gastronomiebereich ähnlich (nach aktuellen IHK-Vorschlägen)